Wespen & Hornissenberatung
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Keine Angst vor Hornissen und Wespen
Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) die Denkmalliste gemäß Art. 2 Abs. 1 DSchG, in der alle bekannten Denkmäler i. S. d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind.
Bei entsprechenden Anfragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde. Die Kontaktdaten finden Sie im beigefügten Flyer.
Bitte beachten Sie, dass die Berater ehrenamtlich tätig und zu keinerlei Handeln verpflichtet sind! Keinesfalls ist dies ein kostenloser Service zur Entfernung unerwünschter Nester.