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Kommunaler Hochbau; Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

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Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören: – fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung – Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen – Baubegehung – Werkplanung – Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung – Raumbuch – Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen) – CAD-Aufnahmen – Ermittlung von Gebäudedaten
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2021-10-01
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Zuständige Mitarbeiter

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