Steuern, Gebühren & Beiträge
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Information des Bayerischen Landesamt für Steuern.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de
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Die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Jetzendorf sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 310 v.H.
Die Zahlungstermine für die Realsteuern sind jeweils der
15.02.,
15.05.,
15.08. und
15.11.
des Kalenderjahres.
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 50,00 €,
für den zweiten Hund 80,00 € und
für jeden weiteren Hund 100,00 €.
Für Kampfhunde der Kategorie II mit Negativzeugnis (§ 5a Abs. 3) je 200,00 €
Für Kampfhunde der Kategorie I und II ohne Negativzeugnis (§ 5a Abs. 2 und 3) je 800,00
Die Hundesteuer wird zum 01.05. eines Kalenderjahres fällig.
Für die Entnahme von sauberem Wasser und für die Einleitung von Brauch- und Schmutzwasser fallen in der Gemeinde Jetzendorf folgende Gebühren an (Stand: 01.11.2021).
Wasserverbrauchsgebühr pro m³ 1,50 € (zuzgl. 7 % USt)
Grundgebühr für Wasserzähler bis 5 m³ pro h Nenngröße pro Monat 2,00 € (zuzgl. 7 % USt)
Die Gebühr für den Bezug von Bauwasser wird fallbezogen abgerechnet.
Kanaleinleitungsgebühr für
- die Einleitung von Mischwasser pro m³ 2,99 €
- die Einleitung von Schmutzwasser pro m³ 2,54 €
Grundgebühr für Wasserzählers bis 5 m³ pro h Nenngröße pro Monat 2,00 €
Die Zahlungstermine für die Wasser- und Kanalgebühren sind jeweils der
15.05. (Abschlagszahlung)
15.08. (Abschlagszahlung)
15.11. (Abschlagszahlung)
des Kalenderjahres.
Anfang Februar ist die Abschlusszahlung gemäß dem Anfang Januar erstellten Gebührenbescheides für das Vorjahr zur Zahlung fällig.