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Vorsorgen mit der Notfallmappe des Landkreises

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Datum: 12. Dezember, 2024

Zum Abschluss des Jahres 2024 möchte die Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen auf die neueste Fassung der Notfallmappe hinweisen. Derzeit ist die 15. Auflage erhältlich. In der Mappe sind alle wichtigen Regelungen für einen etwaigen Notfall zusammengefasst.

„Nicht selten können Menschen aufgrund von überraschenden Notsituationen, wie Krankheiten, Unfällen etc., nicht mehr selbst ihre Angelegenheiten regeln, so dass es enorm wichtig ist, für diese unvorhersehbaren Lebenslagen Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, so der Leiter der Betreuungsbehörde. Dazu gehören v.a. die Vorsorgevollmacht, sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung.

In der Notfallmappe sind alle wichtigen Dokumente und Informationen enthalten. Sie dient einem Angehörigen oder einer benannten Vertrauensperson dazu, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen, um im Bedarfsfall schnell und zielgerichtet handeln zu können. Dabei ist es notwendig, diese Person zu informieren, wo die Mappe zu finden ist.

In die Mappe können neben persönlichen Daten auch wichtige Rufnummern und Angaben für den Notfall/Notarzt (z.B. Einnahme von Medikamenten) aufgenommen werden. Wie ist jemand versichert? Welche Vorsorgeleistungen greifen? Wie sieht es mit der finanziellen Situation aus? Auch diese Angaben sind im Falle einer Notsituation für Angehörige oder Vertrauenspersonen wichtig und hilfreich. Am Ende der Notfallmappe befinden sich die wichtigen Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Die Notfallmappe ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde und der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen, in der Außenstelle Nord des Landkreises in Vohburg und ebenso bei allen Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltungen des Landkreises, sowie der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erhältlich.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de) ist die Notfallmappe unter der Rubrik LANDRATSAMT/ Veröffentlichungen/Informationsmaterial/Broschüren und Faltblätter/Soziales ebenfalls zum Herunterladen eingestellt.

Zudem werden bei verschiedenen Veranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen viele Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit informiert, die erforderlichen Festlegungen für den Notfall zu regeln.

Die Beratung zur Vollmacht und Betreuungsverfügung ist kostenfrei und nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt oder einem Hospizverein besprochen werden.

Die Betreuungsbehörde bietet außerdem die Beglaubigung der Vollmacht oder Betreuungsverfügung an. Die Kosten je Vollmacht oder Betreuungsverfügung betragen 10 €. Auch hierfür ist eine vorherige Terminabsprache unbedingt erforderlich.

Beratungs- und Beglaubigungstermine (vorwiegend Montag und Dienstag) können ab 13. Januar 2025 unter der Telefonnummer 08441/27-2222 oder per E-Mail: betreuungsbehoerde@landratsamt-paf.de vereinbart werden.

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