Suche
Suche

Führerschein; Einreichung der Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Startseite » Dienstleistungen » Führerschein; Einreichung der Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt. Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter „Verwandte Themen“. Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
2021-08-20
keine Angaben

Zuständige Mitarbeiter

Skip to content