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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln: – Anmeldung und Aufnahme – Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten – Öffnungszeiten und Schließungszeiten – Elternbeitrag / Essensgeld – Besuchsregelung – Krankheitsfall – Abmeldung Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie – sofern vorhanden – nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
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2021-08-20
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Zuständige Mitarbeiter

103

Endres, Tobias

Erster Bürgermeister
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