Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
– Anmeldung und Aufnahme
– Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
– Öffnungszeiten und Schließungszeiten
– Elternbeitrag / Essensgeld
– Besuchsregelung
– Krankheitsfall
– Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie – sofern vorhanden – nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
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2021-08-20
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