Kommunaler Hochbau; Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
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Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:
– fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
– Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
– Baubegehung
– Werkplanung
– Ausschreibung
– Vergabe
– Abrechnung
– Raumbuch
– Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
– CAD-Aufnahmen
– Ermittlung von Gebäudedaten
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- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
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2021-10-01
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