Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
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Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
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- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)Eigene Angelegenheiten
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2021-08-20
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Zuständige Mitarbeiter
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